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Finanzlexikon: generalversammlung

generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Organ der eingetragenen Genossenschaft und kann entweder aus allen Mitgliedern (bzw. denen, die der Einladung folgen) bestehen oder aus von den Mitgliedern gewählten Vertretern (Vertreterversammlung).

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern und führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat besteht aus mindetens drei Mitgliedern und überwacht den Vorstand.

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